Klinik / Fachpflege · angestellt, freiberuflich oder selbstständig

Berufshaftpflicht für KrankenpflegerWenn im Dienst etwas schiefgeht.

Ein Fehler bei einer delegierten Maßnahme, ein verlorener Schlüssel, ein Honorareinsatz außerhalb des Arbeitsvertrags: Welche Absicherung greift, hängt von Ihrem Status und Ihren tatsächlichen Aufgaben ab.

Persönliche Beratung anfragen Situation auswählen

Eine Anfrage verpflichtet Sie zu keinem Abschluss.

Risiken konkret einordnen

Acht Situationen aus dem Pflegealltag

Pflege ist nicht gleich Pflege. Jede Situation zeigt, worauf es bei der Absicherung ankommt – und welches Anliegen Sie im Formular wählen können. Ob Schutz besteht, ergibt sich immer aus dem konkreten Vertrag.

01

Fehler bei ärztlich delegierten Maßnahmen

Der Tarif sollte zum Umfang der übernommenen behandlungspflegerischen Aufgaben passen.

Anliegen im Formular: Neue Absicherung

02

Falsche Lagerung oder unterlassene Kontrolle

Behandlungsnahe Fehler können Patienten schädigen. Entscheidend ist, dass Ihre tatsächlichen Aufgaben vollständig erfasst sind.

Anliegen im Formular: Bestehenden Vertrag prüfen

03

Lückenhafte Dokumentation

Unvollständige Einträge erschweren nicht nur Abläufe, sondern auch die spätere Beweisführung.

Anliegen im Formular: Bestehenden Vertrag prüfen

04

Verlorener Dienstschlüssel

Schlüsselverlust gehört zu den typischen Themen in der Pflege. Ob und in welchem Umfang er abgesichert ist, regelt der konkrete Tarif.

Anliegen im Formular: Bestehenden Vertrag prüfen

05

Rückgriff durch den Arbeitgeber

Bei Angestellten stehen Regress und Nebentätigkeit im Vordergrund – gerade im öffentlichen Dienst lohnt ein genauer Blick.

Anliegen im Formular: Diensthaftpflicht / Regress prüfen

06

Honorareinsatz oder Nebentätigkeit

Wer außerhalb des Arbeitsvertrags pflegt oder berät, kann nicht selbstverständlich auf den Arbeitgeber-Schutz vertrauen.

Anliegen im Formular: Nebentätigkeit absichern

07

Erste-Hilfe-Kurs oder Schulung

Lehr-, Beratungs- und Schulungstätigkeiten sollten ausdrücklich in die Anfrage aufgenommen werden.

Anliegen im Formular: Nebentätigkeit absichern

08

Neuer Arbeitgeber, Fortbildung, Ausland

Der Vertrag muss an neue Aufgaben und Fachbereiche angepasst werden. Kongresse, Fortbildungen oder Auslandseinsätze nicht ungeprüft lassen.

Anliegen im Formular: Bestehenden Vertrag prüfen

Verständlich abgegrenzt

Berufs-, Dienst- oder Privathaftpflicht?

Drei Begriffe, drei Zuständigkeiten. Die Übersicht hilft beim Einordnen – sie ersetzt keine Prüfung Ihres Vertrags.

Beruflich

Berufshaftpflicht

Worum es geht
Ihre eigene berufliche Tätigkeit als Pflegekraft.
Typisch relevant
Freiberufliche und selbstständige Einsätze, Honorar- und Nebentätigkeiten – dort fehlt der Schutz über einen Arbeitgeber.

PrüffragePflege oder berate ich auch außerhalb eines Arbeitsvertrags?

Im Dienst

Diensthaftpflicht

Worum es geht
Angestellte und im öffentlichen Dienst beschäftigte Pflegekräfte.
Typisch relevant
Rückgriffsforderungen (Regress) des Arbeitgebers oder Dienstherrn; der Umfang unterscheidet sich je nach Tarif.

PrüffrageWas trägt mein Arbeitgeber – und wo kann er Rückgriff nehmen?

Privat

Privathaftpflicht

Worum es geht
Schäden, die Sie im Privatleben verursachen.
Typisch relevant
Berufliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht Gegenstand einer Privathaftpflicht.

PrüffrageWelche beruflichen Risiken schließt mein bestehender Vertrag aus?

Wir empfehlen keine dieser Absicherungen pauschal. Welche Kombination passt, klären wir anhand Ihres Status, Ihrer Aufgaben und Ihres bestehenden Schutzes.

Erstberatung anfragen

Bedingungen vor Beitrag

Was kostet die Berufshaftpflicht – und was muss sie leisten?

Kosten einordnen

Der Beitrag richtet sich nach Tätigkeit, Beschäftigungsform und Tarif. Diese Angaben bestimmen ihn:

BeschäftigungsstatusFachbereichKonkrete TätigkeitenDelegierte MaßnahmenEinsatzorteZeitarbeit / eigener AuftragAuslandsbezugNebentätigkeitenVersicherungssummeSublimits und BedingungenVorverträgeVorschäden

Wir vergleichen nicht nur den Beitrag, sondern auch Sublimits und Bedingungen.

Leistungsmerkmale im Vergleich

Leistungen, Ausschlüsse und Versicherungssummen werden am konkreten Vertrag geprüft.

  • Delegierte MaßnahmenDer Tarif sollte zum Umfang der übernommenen behandlungspflegerischen Aufgaben passen.
  • AbwehrschutzUnberechtigte Ansprüche müssen fachlich und rechtlich geprüft und abgewehrt werden können.
  • NebentätigkeitenErste-Hilfe-Kurse, Pflegeberatung oder Honorareinsätze sind gesondert zu erfassen.
  • Ausland und FortbildungKongresse, Fortbildungen oder zeitweise Auslandseinsätze sollten nicht ungeprüft bleiben.

Eine Berufsbezeichnung allein begründet keine Deckungszusage.

Ihre persönliche Anfrage · unverbindlich

Schutz prüfen lassen

Qualifikation, Tätigkeit und vorhandener Schutz werden strukturiert für die persönliche Beratung erfasst. Erst danach geht es um ein konkretes Angebot.

  1. 1 · AnfrageWenige Pflichtangaben
  2. 2 · KlärungPersönliche Klärung Ihres Bedarfs
  3. 3 · EntscheidungAngebot prüfen und selbst entscheiden

Bitte geben Sie keine Gesundheits- oder Patientendaten ein. Für vertrauliche Unterlagen stimmen wir einen geeigneten Übermittlungsweg ab.

030 844 344 24

Ihr Tätigkeitsprofil

Intensivpflege, OP und wechselnde Einsätze vollständig erfassen.

1

Normalstation und Funktionsdienst

Pflegeplanung, Medikamentengabe, Mobilisation und übertragene Maßnahmen bilden den Kern der Risikobeschreibung.

OP & Funktionsdienst: Verantwortung für Geräte, Dokumentation und konkrete Tätigkeiten beschreiben.

2

Intensiv-, Anästhesie- oder OP-Pflege

Technische Geräte, invasive Maßnahmen und engmaschige Überwachung erfordern eine genaue Tätigkeitszuordnung.

Intensiv & Anästhesie: Übernommene Maßnahmen, Delegation und besondere Fachaufgaben angeben.

3

Leitung, Beratung oder Lehre

Organisations-, Auswahl- und Beratungsaufgaben erweitern das Risiko über die direkte Patientenpflege hinaus.

Wechselnde Einsatzorte: Arbeitgeber, Zeitarbeit, eigener Auftrag und Auslandsbezug getrennt erfassen.

Fragen aus der Beratung

Was Sie vor einer Anfrage wissen sollten.

Welche Versicherungssumme ist für Krankenpfleger sinnvoll?

Personenschäden können sehr hoch ausfallen. Die passende Summe richtet sich nach Tätigkeit, Beschäftigungsform und Tarif; wir vergleichen deshalb nicht nur den Beitrag, sondern auch Sublimits und Bedingungen.

Was ist passiver Rechtsschutz?

Die Haftpflichtversicherung prüft Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche im Rahmen der Bedingungen ab. Berechtigte Ansprüche werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme reguliert.

Kann auch eine freiberufliche Intensivpflege versichert werden?

Grundsätzlich gibt es dafür Lösungen, allerdings ist eine genaue Beschreibung von Einsatzort, Aufgaben, Qualifikation und Auftragssituation erforderlich.

Sind Erste-Hilfe-Kurse oder Schulungen mitversichert?

Das hängt vom gemeldeten Tätigkeitsumfang ab. Lehr-, Beratungs- und Schulungstätigkeiten sollten ausdrücklich in die Anfrage aufgenommen werden.

Gilt die Haftpflicht auch bei einem Arbeitgeberwechsel?

Der persönliche Vertrag kann fortbestehen, muss aber an neue Aufgaben, Fachbereiche und Beschäftigungsstatus angepasst werden.

Ist die Anfrage wirklich unverbindlich?

Ja. Der Experten-Check und das Erstgespräch sind unverbindlich. Erst wenn Sie sich bewusst für ein Angebot entscheiden, kommt ein Versicherungsvertrag zustande.

Welche Angaben werden für einen Vergleich benötigt?

Entscheidend sind Berufsbild, Beschäftigungsstatus, konkrete Tätigkeiten, gewünschter Versicherungsumfang und mögliche Vorverträge oder Vorschäden. Fehlende Details klären wir persönlich mit Ihnen.

Wann kann der Versicherungsschutz beginnen?

Der mögliche Beginn hängt vom ausgewählten Versicherer und der Risikoprüfung ab. Im Antrag stimmen wir den gewünschten Termin ab; bereits bekannte Schäden müssen vor Antragstellung offengelegt werden und sind regelmäßig nicht Gegenstand eines neu vereinbarten Schutzes.

Grundlagen und Grenzen dieser Informationen

Die Seite dient der ersten Orientierung. Ob und in welchem Umfang Schutz besteht, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag und der Risikoprüfung. Mit dem Absenden einer Anfrage beginnt kein Versicherungsschutz.

Fachliche Belege und Grenzen finden Sie unter Quellen und Hinweise. Angaben zum Vermittler: Impressum und Erstinformation.

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